Nutzungsbedingungen

für die Tennis- und der Beachvolleyball-Anlage des Hammer SportClub 2008 e.V. 

Für den Hammer SportClub ist die Gesundheit seiner Mitglieder ein wichtiges Gut. Leider ergeben sich bedingt durch die Corona-Pandemie zwangsläufig Einschränkungen gegenüber gewohnten Abläufen. Insbesondere ist der Hammer SportClub aber auch dazu verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten bzw. für die Einhaltung zu sorgen. Grundsätzlich ist die Coronaverordnung des Landes NRW in der vom 31.08.2020 gültigen Fassung für den Betrieb der Außensportanlagen maßgeblich.

Es gelten daher folgende Regelungen
  • Das Betreten der Sportanlagen ist nur zum Zwecke des Sports erlaubt.
  • Das Betreten der Sportanlagen ist untersagt, wenn Krankheitssymptome, die wie Fieber, Husten, Geschmacksverlust auf eine Covid-19-Erkrankung schließen lassen, vorliegen.
  • Im Außenbereich gilt nach § 2 (1) der CoronaSchVo das Abstandsgebot auf der gesamten Sportanlage. Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen muss zu jeder Zeit auf der Anlage eingehalten werden. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden. Lediglich während der Ausübung des Sports in einer §1 (2) definierten Gruppe von nicht mehr als 10 Personen darf der Mindestabstand ohne das Tragen einer Maske unterschritten werden.
  • Beim Betreten der sanitären Einrichtungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, auch wenn diese grundsätzlich nur einzeln betreten werden dürfen.
  • Die Spielzeiten beginnen jeweils zur vollen Stunde.
  • Die Umkleiden, die Sport- sowie die Tennishalle sind geöffnet; ebenso können die WC-Anlagen in der Tennishalle sowie im Foyer der Franz-Voss-Halle genutzt werden.
  • Sportaschen müssen mit entsprechendem Abstand gelagert werden.
  • Jeder Sportler/Jede Sporlerin muss ein eigenes Handtuch mitbringen (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen).
  • Nach dem Sport sind die Sportflächen zügig zu verlassen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand zu den nächsten Personen oder Gruppen gewahrt bleibt.
  • Den Anweisungen der HSC-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
Für Fragen steht Ihnen weiterhin die Geschäftsstelle täglich von 09:00 - 17:00 Uhr unter (0 23 81) 87 10 100 zur Verfügung. Auf unserer Internetseite www.hsc08.de und in den sozialen Medien informieren wir Sie zeitnah.
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